Angebote für handwerkliche Leistungen sind Leistungsversprechen.
Über eine gute Arbeit entscheidet schon die Auftragsvergabe.
Wer Billigangebote den Zuschlag gibt, um Kosten zu sparen, riskiert billige Arbeit.
Das kann teuer werden.
Schlechte Ausführung und frühzeitig auftretende Schäden sind die Folge.
Diese Prüfsteine sollen Auftraggebern helfen, Angebote sorgfältig zu planen und zu prüfen.
Vergeben Sie Aufträge nicht voreilig an dem unter dem Strich billigste Offerte.
Ein Angebot ist ein Leistungsversprechen
Wenn Sie den Anbieter nicht persönlich kennen, fragen Sie die örtliche Kreishandwerkerschaft , ob er als leistungsfähiger Meisterbetrieb bekannt ist. Ortsfremde Firmen sind häufig nicht mehr greifbar, wenn Mängel zu beseitigen sind.
Fachlich genaue Leistungsbeschreibungen schließen Missverständnisse im Angebot aus.
So können Sie die Angebote besser prüfen und im Einzelnen vergleichen.
Nicht das billigste Angebot ist das Beste. Prüfen Sie extrem teurere und besonders billige Offerten besonders kritisch.
Als Richtlinie gilt: Das technisch, wirtschaftlich und gestalterisch annehmbarste Angebot erhält den Zuschlag(Auszug aus §25 VOB/A).
Überprüfen Sie die vertragsgemäßeAusführung der Arbeiten.
Üblich ist ein Einheitspreis je Quadratmeter, Meter oder Stück. Nur in Ausnahmefälle wird ein Stundenverrechnungspreis vereinbart.
Vergleichen Sie auch ausgeführte Objekte und den Service: technisch, bauphysikalische und gestalterische Beratung. Dazu gehört die selbstverständliche Gewährleistung der Anbieter.
Halten Sie so Ihre Kosten in Grenzen. Rechtzeitige Instandsetzungsarbeiten sind preiswerter als Behebung größerer Schäden. Planen Sie mit Ihrem Meisterbetrieb einen Instandsetzungsrythmus.
Planen und prüfen Sie die Angebote sorgfältig.
Bedenken Sie: Qualität ist letztlich billiger als ein “billiges Leistungversprechen“